Unfallgutachten
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist es gesetzlich verankert, dass Sie die freie Wahl eines Sachverständigen haben. Die Kosten hierfür müssen von der gegnerischen Versicherung getragen werden, bzw. rechnen wir direkt mit dieser ab.
Wir nehmen die Fahrzeugdaten, die Angaben über den Unfallhergang,
den Schädiger und den Schaden detailliert auf und fertigen Bilder an.
Anschließend kalkulieren wir die Reparaturkosten nach den aktuellen
Vorgaben des Fahrzeugherstellers. Ist eine Wertminderung ihres Autos
eingetreten, stellen wir die Höhe fest. Bei einem wirtschaftlichen
Totalschaden wird der Wiederbeschaffungs- und Restwert ermittelt.
Schließlich reichen wir das Gutachten bei der zur Zahlung verpflichteten
Versicherung oder Ihrem Rechtsbeistand ein.