Informationen rund um Ihr KFZ-Gutachten

 

Ihr Recht auf einen unabhängingen Sachverständigen!

Der Ärger nach einem unverschuldeten Unfall ist groß. Das Auto ist beschädigt und die Schadensregulierung ist ein für den Laien äußerst komplexes Thema.

Damit die Schadenfeststellung als Grundlage einer korrekten Schadenbearbeitung problemlos verläuft, sollten Sie sich an einen unabhängigen Sachverständigen wenden, der den Schaden in einem Gutachten exakt und neutral feststellt.

 

Als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall haben Sie das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Erstellung des Gutachtens zu beauftragen. Die Kosten hierfür trägt die Versicherung des Unfallgegners.

 

 

Ein qualifiziertes, neutrales und nicht weisungsgebundenes Gutachten über den Fahrzeugschaden dient der Beweissicherung und der Klärung des Sachverhaltes. Dies ist bei der Schadenregulierung unerlässlich.

Denn gerade im Haftpflichtbereich ist es bei Unfällen äußerst wichtig, über die genaue Schadenshöhe Bescheid zu wissen, da es oftmals zu Streitigkeiten mit der Werkstatt oder der regulierungspflichtigen Versicherung kommt.

 

Was beinhaltet ein Gutachten?

Im Gutachten werden der Reparaturweg sowie die voraussichtlichen Reparaturkosten festgesetzt. Bei Schäden größeren Umfangs oder bei älteren Fahrzeugen, ist im Gutachten zusätzlich die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes sowie ein möglicher Restwert inbegriffen.

Der Sachverständige gibt durch einen Vergleich des Fahrzeugwertes mit den zu erwartenden Reparaturkosten Auskunft über die Reparaturwürdigkeit. In bestimmten Fällen, meist bei neuwertigen Fahrzeugen, wird eine Wertminderung festgesetzt.

Selbstverständlich werden in unseren Gutachten die neuesten Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen (z.B. Änderung des Schadenersatzrechtes im (August 2009) entsprechend berücksichtigt.

Seit 01. August 2002 wird die Mehrwertsteuer nur noch in der Höhe erstattet, wie sie tatsächlich anfällt. Dies bedeutet, dass der Geschädigte bei einer Reparatur in Eigenregie d.h. ohne Rechnung, nur noch die Netto-Schadenshöhe erstattet bekommt.

Wie hoch ist der Schaden am Fahrzeug wirklich?

Eine Kundin von mir kam neulich zu mir und stellte sich die Frage ob ein Gutachten in Auftrag gegeben werden konnte oder nicht, bezüglich der Schadenminderungspflicht bei Schäden unterhalb von 500.-€. Zudem wurde im Unfallbericht der Polizei der Vermerk gemacht "kein erkennbarer Schaden".

Wie sich nach näherer Inaugenscheinnahme herausstellte, war das Heckblech in Mitleidenschaft gezogen worden. Es ist kaum ein Schaden erkennbar! Sollte man dann einen Sachverständigeneinschalten?

Ja auf jeden Fall, denn der Sachverständige kann immer noch entscheiden ob ein Gutachten erstellt werden kann oder nicht. Schalten Sie keinen Sachverständigen ein oder rechnen mit dem Schädiger so ab, sprich "geben Sie uns 100,--€ und die Sache ist vergessen", kann der verborgen liegende Schaden des Heckblechs unentdeckt bleiben. Wir können Ihnen nur raten einen Sachverständigen bei einem Unfall hinzuzuziehen. Sollte sich später heraus stellen, dass aufgrund einer zu geringen Schadenhöhe kein Gutachten in Auftrag gegeben werden kann, werden wir Ihnen dafür nichts berechnen. Sie sind dann aber auf der sicheren Seite.

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